- Wo kann ich mich melden, wenn ich der Jugendfeuerwehr beitreten möchte?
Gerne kannst du Du dich bei unserem Jugendwart Maximilian Lange melden, oder bei einer Probe vorbeischauen.
- Wann beginnt die Jugendfeuerwehrprobe?
Die Probe beginnt um 18:00 Uhr im Rettungszentrum in Waldkirch.
– Treffpunkt 17:45 Uhr in Walkdirch am Rettungszentrum
– Treffpunkt 17:40 Uhr in Kollnau am Gerätehaus
- Was kostet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr ist kostenlos. Lediglich bei besonderen Ausflügen, oder dem jährlichen Zeltlager, wird ein kleiner Unkostenbeitrag erhoben.
- Ist es bei der Jugendfeuerwehr gefährlich?
Nein, die Mitglieder der Jugendfeuerwehr sind keinerlei Gefahren ausgesetzt. Es gibt bei allen Aktivitäten strenge Regeln zur Unfallverhütung. Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr „schnuppern“ nur in den Feuerwehrdienst hinein. Sie fahren
niemals bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr mit.
- Wie sind Kinder und Jugendliche versichert?
Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr, sind bei allen offiziellen Veranstaltungen über die Stadt Waldkirch versichert. Achtung: Das gilt nicht für mitgebrachte Wertgegenstände, z.B. Handys!
- Wird die Bekleidung gestellt?
Die Dienstuniform wird von der Stadt Waldkirch gestellt. Lediglich für Sonderausstattung wie Mützen/Pullis fallen wenn sie gewünscht sind, kosten an.
- Wie geht es nach der Jugendfeuerwehr weiter?
Zunächst prüft der Feuerwehrausschuss die Voraussetzungen für den Feuerwehrdienst.
Erfüllt der Jugendliche diese Voraussetzungen, wird nach Anhörung des Abteilungsausschusses die Dauer der Probezeit festgelegt.
Sie muss nicht zwölf Monate betragen, sondern kann individuell gekürzt ggf. auch verlängert werden. Der auf Probe Aufgenommene hat regelmäßig am Feuerwehrdienst teilzunehmen (außer an Einsätzen) und soll möglichst innerhalb der Probezeit
den Grundausbildungslehrgang erfolgreich absolvieren.
Am Ende der Probezeit entscheidet der Feuerwehrausschuss nach Anhörung des Abteilungsausschusses über die endgültige Aufnahme.
Jeder Angehörige einer Einsatzabteilung darf erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres an Feuerwehreinsätzen teilnehmen. Zur Teilnahme an Einsätzen ist zusätzlich die erfolgreiche Teilnahme an der Feuerwehr-Grundausbildung (Truppmannausbildung
Teil 1) Voraussetzung.